Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.07.2003 - 409 O 119/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ADS § 31 Abs. 1; ADS § 58 Abs. 1
Repräsentantenstellung des Kapitäns auch bei dessen nautischem Verschulden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 7 (Kurzinformation)
Schäden durch Grundberührung eines Schiffes
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 677
- VersR 2003, 1438
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.02.1983 - II ZR 20/82
Anspruch auf Ersatz eines Schadens gegenüber einer Kaskoversicherung - Brand …
Auszug aus LG Hamburg, 10.07.2003 - 409 O 119/02
Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. Februar 1983 (VersR 1983, 479 f. [OLG Karlsruhe 01.04.1982 - 12 U 127/81] ) sei nicht zu folgen.Der Bundesgerichtshof hat zutreffend entschieden, dass der Kapitän eines Schiffes bei der Schiffskaskoversicherung Repräsentant des Reeders ist (BGH VersR 1983, 479).
- BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87
Mieter als Repräsentant des Vermieters
Auszug aus LG Hamburg, 10.07.2003 - 409 O 119/02
Als Repräsentant hat nach höchstrichterlichen Rechtsprechung derjenige zu gelten, der mit dem Willen des Versicherungsnehmers im Hinblick auf das versicherte Risiko an die Stelle des Versicherungsnehmers tritt, weil er in einem Geschäftsbereich von einiger Bedeutung, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses selbständig für den Versicherungsnehmer handelt (RGZ 51, 20; BGHZ 107, 229 ff.). - OLG Karlsruhe, 01.04.1982 - 12 U 127/81
schnell mal Zigaretten holen - § 61 VVG, Sorgfaltspflichten an Orten mit erhöhter …
Auszug aus LG Hamburg, 10.07.2003 - 409 O 119/02
Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. Februar 1983 (VersR 1983, 479 f. [OLG Karlsruhe 01.04.1982 - 12 U 127/81] ) sei nicht zu folgen. - RG, 18.10.1901 - VII 197/01
Haftung des Versicherten für Verschulden seines Vertreters
Auszug aus LG Hamburg, 10.07.2003 - 409 O 119/02
Als Repräsentant hat nach höchstrichterlichen Rechtsprechung derjenige zu gelten, der mit dem Willen des Versicherungsnehmers im Hinblick auf das versicherte Risiko an die Stelle des Versicherungsnehmers tritt, weil er in einem Geschäftsbereich von einiger Bedeutung, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses selbständig für den Versicherungsnehmer handelt (RGZ 51, 20; BGHZ 107, 229 ff.).
- LG Hamburg, 14.11.2005 - 415 O 45/05 Das Gericht hat die den Kaskoversicherungsstreit betreffenden Akten des Landgerichts Hamburg 409 O 119/02 und 121/02 beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Die Grundberührung ist allerdings durch den Kapitän durch grobes nautisches Verschulden herbeigeführt worden; die Kammer schließt sich insoweit der Beurteilung des Seeamts Emden und der Kammer 9 in deren in der Sache 409 O 119/02 ergangenem Urteil an; auch die Parteien sehen dies nicht anders.